Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Hebammenakademie Speyer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge zwischen der Hebammenakademie und den Kursteilnehmenden bzw. deren ge­setzlichen Vertretern.
  2. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hebammen­akademie.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

  1. Vertragspartner ist die Hebammenakademie, Paul-Egell-Str. 33, 67346 Speyer, vertreten durch die Leiterin der Akademie bzw. vertreten durch die Geschäftsführung des Krankenhauses.
  2. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Anmeldung des Kursteilnehmenden bzw. durch dessen gesetzlichen Vertreter gilt als ver­bind­liches Angebot. Sie kann online oder per E-Mail erfolgen. Die Heb­ammen­akademie nimmt das Angebot durch Zusendung der Anmeldebe­stätigung per E-Mail an.
  3. Damit ist die Anmeldung für den Kursteil­nehmenden verbindlich.

§ 3 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

  1. Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl an Kursteilnehmenden zuge­lassen werden. Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmel­dungen bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen.
  2. Der Kursteilnehmende muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für Kursteil­nehm­en­de unter 18 Jahren in Jugend- und Kinderkursen bedarf es einer Ein­willig­ungs­erklärung der Erziehungsberechtigten.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Die Hebammenakademie bietet Fort- und Weiterbildungsangebote rund um die Geburtshilfe in Form von online-, Hybrid- und Präsenz-Veranstaltungen gemäß Leistungsbeschreibung auf der Webseite der Hebammenakademie an.
  2. Der konkrete Leistungsumfang, die Unterrichtform, die Zeiten und die Inhalte er­geben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder dem Kursplan und ggf. aus ergänzenden Kursinformationen der Hebammenakademie. Die Kurse finden zu den vertraglich vereinbarten Terminen statt.
  3. Die Hebammenakademie behält sich das Recht vor, den benannten oder be­reits eingesetzten Dozenten vorübergehend oder auf Dauer durch einen an­der­en Dozenten zu ersetzen. Dies ist dem Kursteilnehmenden umgehend mitzu­tei­len. Dieser Um­stand berechtigt den Kursteilnehmenden nicht zu einem Rücktritt vom Ver­trag oder einer Preisminderung, da der Austausch nur mit Dozenten gleicher Quali­fikationen erfolgt. Sollte das nicht möglich sein, so wird die Schu­lung nach­geholt.
  4. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Schulungen statt. Soweit Kurse eine fest vereinbarter Anzahl von Kurseinheiten aufweisen, werden diese nach­ge­holt.
  5. Die Hebammenakademie ist, soweit keine Ratenzahlung vereinbart ist, nur nach vorheriger Zahlung der Kursgebühr zur Leistungserbringung verpflichtet.
  6. Änderungen im Leistungsumfang bleiben der Hebammenakademie vorbe­hal­ten, soweit sie den Ausbildungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und sie dem Teilnehmenden zumutbar sind.

§ 5 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbe­schrei­bung.
  2. Die Hebammenakademie kann bei groben Fehlverhalten, mangelnder Eignung oder Störung des Lehrbetriebs den Kursteilnehmenden von der (weiteren) Teil­nahme am Kurs ausschließen.

§ 6 Technische Voraussetzungen und technische Nutzungen bei Online-Kursen

  1. Der Kursteilnehmende ist selbst verantwortlich für das Vorliegen der er­forder­lichen technischen Voraussetzungen, um am Online-Kurs teilnehmen zu können,
  2. Der Kursteilnehmende verpflichtet sich, den Online-Kurs ausschließlich zu den im Vertrag festgelegten Zwecken zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
  • Die Zugangslinks zu den Webinaren an Dritte weiterzugeben oder diese öffentlich verfügbar zu machen.
  • Kursinhalte zu vervielfältigen, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertag erlaubt.
  • Technische Maßnahmen zu umgehen, die die Nutzung des Kurses regu­lieren oder einschränken.
  • Inhalte des Kurses in einer Weise zu verwenden, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen.

Bei Verstoß behält sich die Hebammenakademie vor den Kursteilnehmenden von allen künftigen Kursen auszuschließen und von ihm Schadensersatz in Höhe der Kursgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro zu verlangen.

3. Der Kursteilnehmende verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit dem Webinar bekannt gewordenen personenbezogenen Daten anderer Kurs­teil­nehm­enden weder gewerblich zu nutzen noch sie Dritten zugänglich zu machen. Der Verstoß dagegen wird rechtlich verfolgt.

4. Die Hebammenakademie übernimmt keine Haftung für das Fehlen der tech­nischen Voraussetzungen oder technischen Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen und die die Nutzung des Online-Kurses beeinträchti­gen. In diesen Fällen ist eine Erstattung der Kursgebühren ausgeschlossen.

§ 7 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Kursteilnehmenden nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Sofern die Rechnung an den Arbeitgeber adressiert werden soll, hat der Kursteilnehmende diese Information unbedingt bereits bei der An­meldung anzugeben.
  2. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich auch aus der jeweiligen Kurs­be­schreibung. Soweit nichts anders vereinbart ist, ist sie sofort fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe des vollen Namens des Kursteilnehmenden und der Kurs-Nummer zu überweisen, es sei denn der Kursteilnehmende kann mit der gesetzlichen Kranken­kasse direkt abrechnen.
  3. Soweit Teilzahlungen vereinbart sind, sind die auf der Rechnung angegebenen Fällig­keitstermine verbindlich.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten Mahn- und Verzugszinsennach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Etwaige Zusatzgebühren (z. B. für Zusatzleistungen) sind separat aus­zuweisen.
  6. Enthalten Gebühren ggf. Materialkosten oder Kursunterlagen so sind diese bei der Kursbeschreibung separat aufgeführt.

§ 8 Ausfallkosten

  1. Ist der Kursteilnehmende aufgrund Krankheit oder sonstigen Gründen, die er zu vertreten hat, an der Kursteilnahme gehindert, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des versäumten Unterrichts oder Rückerstattung der Kursgebühr.
  2. Die Hebammenakademie ist verpflichtet, die Absage eines Kurses binnen einer Woche vor dem geplanten Kursbeginn mitzuteilen. Bereits gezahlte Kursge­bühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Eine darüber hinaus gehende Kosten­erstattung erfolgt nicht.

§ 9 Kündigung

  1. Der Vertag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Kündigung ist ihr Ein­gang beim Vertragspartner.
  2. Die Kündigung bedarf der Textform.
  3. Leistungsansprüche und Zahlungspflichten bleiben bis zum Beendigungs­zeit­punkt bestehen.
  4. Eine Rückerstattung der Kursgebühren kann nur für den nicht in Anspruch ge­nommenen Teil des Kurses erfolgen.
  5. Nach Beendigung des Vertrages enden sämtliche Nutzungsrechte und der Zu­gang zu Daten.
  6. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
  • Schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, insbesondere Nichterfüllung oder Nichtzahlung trotz Mahnung
  • Grobem Fehlverhalten, etwa u. a. auch in Form von:

- Verstößen gegen die AGBs durch den Kursteilnehmenden

- Täuschung bzgl. der Anwesenheit oder der Kursteilnahme durch den Kursteilnehmenden selbst oder durch Dritte

- Verstößen gegen andere Kursteilnehmende, Dozenten oder Mit­ar­beitende der Hebammenakademie oder Störung des Kurs­ver­laufs oder auf sonstige Weise

- Missbrauch von Zugangsdaten

  • Erhebliche Gefährdung der Sicherheit
  • Offenlegung sensibler Informationen oder Missbrauch der Dienste
  • Andauernde, erhebliche Störung des Betriebs oder wiederholter Leistungs­störungen trotz Abmahnung
  • Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis grundlegend beein­trächtigen
  • Gesundheitliche Gründe
  • Hohe Kursabwesenheitszeiten (liegt vor bei mindestens 50 % der stattgefundenen Unterrichtsstunden)

7. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform und muss den konkreten Grund kurz benennen.

8. Im Fall der außerordentlichen Kündigung bleiben etwaige Zahlungsauf­for­derungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung geltend.

9. Bereits erbrachte Leistungen bleiben anteilig abzurechen.

10. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen bleibt unberührt.

§ 10 Rücktritt

Soweit bis zu einer Woche vor Beginn eines Kurses die erforderliche Mindest­teil­nehmerzahl nicht erreicht werden konnte, steht der Hebammenakademie das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Kursgebühren wer­den zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen keine.

§ 11 Kurszeiten, Absagen, Änderungen

  1. Die Unterrichtszeiten ergeben sich aus dem Kursplan.
  2. Die Hebammenakademie behält sich vor, Veranstaltungen bei notwendigen Gründen (z. B. Krankheit des Dozenten) zu verschieben oder abzusagen. Er­satz­termine oder Erstattungen erfolgen gemäß der Kursbeschreibung.

§ 12 Unterrichtsrechtliche Besonderheiten

  1. Praktische Übungen erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kurs­teil­nehmenden.
  2. Bei sensiblen Themen wird auf notwendige Schweigepflicht und Diskretion be­achtet.
  3. Informationen über Schwangerschaft, Geburt oder Rückbildung dienen aus­schließlich der edukativen Aufklärung und ersetzen keinen medizinischen Rat.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Hebammenakademie behandelt personenbezogene Daten gemäß den gelten­den Datenschutzgesetzen und dem sie unterliegenden Datenschutz­ge­setz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Näheres regelt die Daten­schutzerklärung der Hebammenakademie.
  2. Der Kursteilnehmende als auch die Hebammenakademie verpflichten sich, ver­trau­liche Information, die im Rahmen der Kurse bekannt werden, vertraulich zu be­handeln und nicht an Dritter weiterzugeben.
  3. Privatadressen und Kontaktdaten von Kursteilnehmenden und Dozenten wer­den nur mit deren Einverständnis veröffentlicht.
  4. Während der Veranstaltung können im Auftrag der Hebammenakademie Film- und Fotoaufnahmen mit Zustimmungen der betroffenen Personen angefertigt werden.
  5. Dem Kursteilnehmenden ist es untersagt, während der Veranstaltung und ohne aus­drückliche Genehmigung betroffene Personen zu fotografieren, zu filmen oder Tonmitschnitt anzufertigen.
  6. Die Hebammenakademie speichert und verarbeitet personenbezogene Daten nur soweit dies zur Vertragsabwicklung, ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses sowie zur Abrechnung und für Kundeninformationen (z. B. E-Mail News­letters) erforderlich sind.
  7. Soweit möglich hat die Anonymisierung von personenbezogenen Daten zu er­folgen, wie etwa bei der Auswertung der Effizienz von Kursen.

§ 14 Haftung

  1. Der Kursteilnehmende hält sich in den Veranstaltungsräumen der Hebammen­aka­demie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko auf.
  2. Die Hebammenakademie haftet innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch bei Schadenser­satz­an­sprüchen gegen den Dozenten, soweit zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vor­satz vorliegt. Die Hebammenakademie haftet nicht bei höherer Gewalt, Streik oder aus sonstigen Gründen, die sie ganz oder teilweise nicht zu ver­treten hat.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Hebammenakademie und die Dozenten nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bis zu einer Höhe des Kurspreises, soweit nichts Anderes gesetzlich vorgesehen ist.
  4. Ausschlüsse oder Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. soweit gesetzlich zwingend vorge­schrie­ben.

§ 15 Zertifikate, Abschluss und Nachweise

Abschluss- oder Teilnahmezertifikate richten sich nach der jeweiligen Kursbe­schreibung. Der Kursteilnehmende erhält am Ende des Kurses per E-Mail eine Teil­nahme­bescheinigung.

§ 16 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher), Fristbeginn, Widerrufsbelehrung, Ausübung des Widerrufsrechts, Folgen des Widerrufs

  1. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne An­gabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kursteilnehmende oder ein vom ihm benannter Dritter, die Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten hat.
  3. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kursteilnehmende der Heb­ammen­akademie mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kursteilnehmende kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular ver­wenden, ist aber dazu nicht verpflichtet.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Wider­rufs­erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
  5. Im Widerrufsfall hat die Hebammenakademie alle vom Kursteilnehmenden er­halten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu ge­währen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei ihr eingegangen ist
  6. Soweit der Kurs bis zum Ablauf der Widerrufsfrist bereits begonnen und der Kurs­teilnehmende seine Zustimmung zur Kursausführung durch Teilnahme am Kurs vor Ablauf der Widerrufsfrist gegeben hat, verliert er sein Widerrufsrecht. Die Hebammenakademie wird in diesem Fall den Rückzahlungsbetrag an den Kursteilnehmenden um den Wert der bereits erbrachten Leistung mindern.