Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebammenakademie Speyer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hebammenakademie und den Kursteilnehmenden bzw. deren ge­setzlichen Vertretern.
  2. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hebammen­akademie.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

  1. Vertragspartner ist die Hebammenakademie, Paul-Egell-Str. 33, 67346 Speyer, vertreten durch die Leiterin der Akademie bzw. vertreten durch die Geschäftsführung des Krankenhauses.
  2. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Anmeldung des Kursteilnehmenden bzw. durch dessen gesetzlichen Vertreter gilt als ver­bind­liches Angebot. Sie kann online oder per E-Mail erfolgen. Die Heb­ammen­akademie nimmt das Angebot durch Zusendung der Anmeldebe­stätigung per E-Mail an.
  3. Damit ist die Anmeldung für den Kursteil­nehmenden verbindlich.
  4.  Mit der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem Kurs besteht nicht.

§ 3 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

  1. Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl an Kursteilnehmenden zuge­lassen werden. Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmel­dungen bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen.
  2. Der Kursteilnehmende muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für Kursteil­nehm­en­de unter 18 Jahren in Jugend- und Kinderkursen bedarf es einer Ein­willig­ungs­erklärung der Erziehungsberechtigten.
  3. Soweit für einzelne Kurse eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufszulassung oder bestimmte Vorkenntnisse erforderlich sind, ergeben sich diese aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Die Hebammenakademie bietet Fort- und Weiterbildungsangebote rund um Frauengesundheit und Geburtshilfe in Form von online-, Hybrid- und Präsenz-Veranstaltungen gemäß Leistungsbeschreibung auf der Webseite der Hebammenakademie an.
  2. Der konkrete Leistungsumfang, die Unterrichtform, die Zeiten und die Inhalte er­geben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder dem Kursplan und ggf. aus ergänzenden Kursinformationen der Hebammenakademie. Die Kurse finden zu den vertraglich vereinbarten Terminen statt. Die Hebammenakademie behält sich das Recht vor, den benannten oder be­reits eingesetzten Dozenten vorübergehend oder auf Dauer durch einen an­der­en Dozenten zu ersetzen. Dieser Um­stand berechtigt den Kursteilnehmenden nicht zu einem Rücktritt vom Ver­trag oder einer Preisminderung, sofern der Ersatzdozent über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
  3. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Schulungen statt. Soweit Kurse eine fest vereinbarte Anzahl von Kurseinheiten aufweisen, werden diese nach­ge­holt.
  4. Die Hebammenakademie ist berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (§ 320 BGB).
  5. Änderungen im Leistungsumfang bleiben der Hebammenakademie vorbe­hal­ten, soweit sie den Ausbildungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und soweit diese  den Teilnehmenden zumutbar sind.

§ 5 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbe­schrei­bung.
  2. Der Kursteilnehmende verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung.
  3. Die Hebammenakademie kann bei groben Fehlverhalten, insbesondere bei nachhaltiger Störung des Unterrichtsbetriebs, groben Verstößen gegen Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften oder wenn die Teilnahme aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht verantwortbar ist, den Kursteilnehmenden von der (weiteren) Teil­nahme am Kurs ausschließen.

§ 6 Technische Voraussetzungen und technische Nutzungen bei Online-Kursen

  1. Der Kursteilnehmende ist selbst verantwortlich für das Vorliegen der er­forder­lichen technischen Voraussetzungen, um am Online-Kurs teilnehmen zu können,
  2. Der Kursteilnehmende verpflichtet sich, den Online-Kurs ausschließlich zu den im Vertrag festgelegten Zwecken zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
  • Die Zugangslinks zu den Webinaren an Dritte weiterzugeben oder diese öffentlich verfügbar zu machen.
  • Kursinhalte zu vervielfältigen, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertag erlaubt.
  • Technische Maßnahmen zu umgehen, die die Nutzung des Kurses regu­lieren oder einschränken.
  • Inhalte des Kurses in einer Weise zu verwenden, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen.

3. Die Hebammenakademie behält sich vor, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Der Kursteilnehmende verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit dem Webinar bekannt gewordenen personenbezogenen Daten anderer Kurs­teil­nehm­enden weder gewerblich zu nutzen noch sie Dritten zugänglich zu machen. Der Verstoß dagegen berechtigt die Hebammenakademie zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.

5. Die Hebammenakademie übernimmt keine Haftung für das Fehlen der tech­nischen Voraussetzungen oder technischen Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen und die die Nutzung des Online-Kurses beeinträchti­gen. Soweit die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Hebammenakademie liegt, erfolgt keine Erstattung.

§ 7 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Kursteilnehmenden nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Sofern die Rechnung an eine abweichende Rechnungsadresse erfolgen soll, ist diese Information bereits bei der An­meldung anzugeben.
  2. Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kurs­be­schreibung. Soweit nicht anders vereinbart, ist diese sofort fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe des vollen Namens des Kursteilnehmenden und der Rechnungsnummer zu überweisen.
  3. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist maßgeblich.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten Mahn- und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Etwaige Zusatzgebühren sind separat aus­zuweisen.
  6. Enthalten Gebühren ggf. Materialkosten oder Kursunterlagen, so sind diese bei der Kursbeschreibung separat aufgeführt.

§ 8 Ausfallkosten

  1. Ist der Kursteilnehmende aufgrund Krankheit oder sonstigen Gründen, die er zu vertreten hat, an der Kursteilnahme gehindert, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des versäumten Unterrichts oder Rückerstattung der Kursgebühr.
  2. Die Hebammenakademie ist verpflichtet, die Absage eines Kurses binnen zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn mitzuteilen. Bereits gezahlte Kursge­bühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Eine darüber hinaus gehende Kosten­erstattung erfolgt nicht.

§ 9 Kündigung

  1. Der Vertrag kann 14 Tage nach Anmeldung von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Kündigung ist ihr Ein­gang beim Vertragspartner.
  2. Die Kündigung erfolgt für den Teilnehmenden über den Stonierungslink der   Anmeldebestätigung, von Seiten des Veranstalters in Textform.
  3. Leistungsansprüche und Zahlungspflichten bleiben bis zum Beendigungs­zeit­punkt bestehen.
  4. Bei Vertragsende enden sämtliche Nutzungsrechte und der Zu­gang zu Daten.
  5. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
  • Schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, insbesondere Nichterfüllung oder Nichtzahlung trotz Mahnung
  • Grobem Fehlverhalten, etwa u. a. auch in Form von:
    • Verstößen gegen die AGB durch den Kursteilnehmenden
    • Täuschung bzgl. der Anwesenheit oder der Kursteilnahme durch den Kursteilnehmenden selbst oder durch Dritte
    • Verstößen gegen andere Kursteilnehmende, Dozenten oder Mit­ar­beitende der Hebammenakademie oder Störung des Kurs­ver­laufs
  • Missbrauch von Zugangsdaten
  • Erhebliche Gefährdung der Sicherheit
  • Offenlegung sensibler Informationen oder Missbrauch der Dienste
  • Andauernde, erhebliche Störung des Betriebs oder wiederholter Leistungs­störungen trotz Abmahnung
  • Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis grundlegend beein­trächtigen
  • eine dauerhafte Erkrankung, die eine Teilnahme unmöglich macht
  • hohe Kursabwesenheitszeiten (liegt vor bei mindestens 50 % der stattgefundenen Unterrichtsstunden), sofern dadurch das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann

6. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform.

7. Im Fall der außerordentlichen Kündigung bleiben etwaige Zahlungsauf­for­derungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung geltend.

8. Bereits erbrachte Leistungen bleiben anteilig abzurechen.

9. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen bleibt unberührt.

§ 10 Rücktritt

Soweit bis zu vier Wochen vor Beginn eines Kurses die erforderliche Mindest­teil­nehmerzahl nicht erreicht werden konnte, steht der Hebammenakademie das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei höherer Gewalt. Weitergehende Ansprüche bestehen keine.

§ 11 Kurszeiten, Absagen, Änderungen

  1. Die Kurszeiten ergeben sich aus dem Kursplan.
  2. Die Hebammenakademie behält sich vor, Veranstaltungen bei notwendigen Gründen (z. B. Krankheit des Dozenten) zu verschieben oder abzusagen. Er­satz­termine oder Erstattungen erfolgen gemäß der Kursbeschreibung.
  3. Die Hebammenakademie ist berechtigt, Unterricht in angemessenem Umfang digital durchzuführen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich und den Teilnehmern zumutbar ist.

§ 12 Kursrechtliche Besonderheiten

  1. Praktische Übungen erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kurs­teil­nehmenden.
  2. Onlinekurse, Skripte, Präsentationen, Handouts, etc. unterliegen dem Urheberrecht.
  3. Bei sensiblen Themen wird die notwendige Schweigepflicht und Diskretion gewahrt.
  4. Informationen über Schwangerschaft, Geburt oder Rückbildung dienen aus­schließlich der edukativen Aufklärung und ersetzen keinen medizinischen Rat.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Hebammenakademie verarbeitet personenbezogene Daten der Kursteilnehmenden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie – soweit anwendbar – des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Näheres regelt die jeweils gültige Datenschutzerklärung der Hebammenakademie.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten anderer Kursteilnehmender, Dozierender oder Mitarbeitender, vertraulich zu behandeln und Dritten nur zugänglich zu machen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person besteht.
  3. Kontaktdaten von Kursteilnehmenden oder Dozierenden werden ausschließlich mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an andere Kursteilnehmende oder Dritte weitergegeben.
  4. Während der Veranstaltungen können durch die Hebammenakademie oder von ihr beauftragte Personen Foto- oder Filmaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen Einwilligung der betroffenen Personen oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis.
  5. Den Kursteilnehmenden ist es untersagt, während der Veranstaltungen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen sowie der Hebammenakademie Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anzufertigen oder zu verbreiten.
  6. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder aufgrund berechtigter Interessen der Hebammenakademie erforderlich ist.
  7. Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der betroffenen Person.
  8. Soweit personenbezogene Daten zu statistischen oder Qualitätssicherungszwecken ausgewertet werden, erfolgt dies – soweit möglich – ausschließlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form.

§ 14 Haftung

  1. Die Hebammenakademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hebammenakademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Hebammenakademie unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Hebammenakademie auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung der Hebammenakademie für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Dozierenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hebammenakademie.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer übernommenen Garantie oder in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen bleibt unberührt.

§ 15 Zertifikate, Abschluss und Nachweise

Abschluss- oder Teilnahmezertifikate richten sich nach der jeweiligen Kursbe­schreibung. Der Kursteilnehmende erhält am Ende des Kurses, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt wurden, eine Teil­nahme­bescheinigung.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Kursteilnehmende Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kursteilnehmende die Hebammenakademie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss zum Widerruf zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle vom Kursteilnehmenden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückgezahlt.
  5. Verlangt der Kursteilnehmende ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, sofern er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht sowie die Wertersatzpflicht belehrt wurde.
  6. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die Hebammenakademie die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kursteilnehmende
  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Hebammenakademie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht für Verbraucher.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kursteilnehmende kann gegen Forderungen der Hebammenakademie nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kursteilnehmende nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Zur besseren Lesbarkeit wird in den AGB das generische Maskulin verwendet. Alle verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.